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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Auftragserfüllung

doggies’ way verpflichtet sich, den Hund an den vereinbarten Tagen, mit Ausnahme von Feiertagen und Betriebsferien, nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen. Bei Ausfall der Betreuung infolge von Unfall, Krankheit etc. kann doggies‘ way für daraus entstehende Kosten nicht haftbar gemacht werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Rudel

Nur Hunde, welche über einen Grundgehorsam verfügen und weder unsoziales noch aggressives Verhalten zeigen, können aufgenommen werden. Zur Integration wird der Hund an der Leine geführt. Später liegt es im Ermessen von doggies‘ way, ob der Hund frei oder weiterhin angeleint mitläuft.

 

Der Hund muss gesund, geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Registrierung und der Impfausweis sind vorzuweisen.

Öffnungszeiten

doggies’ way hat von Montag bis Donnerstag von 07.30 – 18.00 Uhr geöffnet.

Bring- und Abholzeiten

doggies’ way nimmt die zu betreuenden Hunde morgens zwischen 07.30 – 08.45 Uhr an der Schneebelistrasse 1, 8048 Zürich entgegen. Die Übergabe am Abend erfolgt am selben Ort zwischen 17.30 – 18.00 Uhr.

Betriebsferien

Die Betriebsferien von doggies‘ way umfassen 5 – 6 Wochen pro Kalenderjahr. Die betreuungsfreie Zeit wird jeweils ca. 3 Monate vorher angekündigt.

Abwesenheit des Hundes

Der/die Besitzer/-in ist verpflichtet, doggies‘ way über Abwesenheiten des Hundes zu informieren. Die Meldefrist beträgt mindestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn. Wird diese nicht eingehalten, verrechnet doggies‘ way den Tag zum Normaltarif. Ferien oder sonstige Abwesenheiten sind so früh wie möglich schriftlich mitzuteilen.

 

Es stehen dem Betreuungsumfang entsprechend Fehltage zur Verfügung, die nicht verrechnet werden. Betriebsferien von doggies‘ way und betreuungsfreie Zeit werden ebenso nicht in Rechnung gestellt. Weitere Abwesenheiten sind gemäss Normaltarif zu bezahlen.

 

Anzahl nicht verrechneter Fehltage pro Kalenderjahr, entsprechend Betreuungsumfang

Betreuung 1 Tag / Woche:        4 Fehltage / Kalenderjahr

Betreuung 2 Tage / Woche:      8 Fehltage / Kalenderjahr

Betreuung 3 Tage / Woche:      12 Fehltage / Kalenderjahr

Betreuung 4 Tage / Woche:      16 Fehltage / Kalenderjahr

Zusätzliche Betreuungstage oder Tauschtage können jederzeit angefragt werden. doggies’ way behält sich vor, Tausch- und Zusatztagen nicht zuzustimmen, falls das Rudel bereits voll belegt ist oder die Rudelkonstellation dies nicht zulässt. Der Tausch von Betreuungstagen muss innerhalb eines Kalendermonats stattfinden.

 

Bei Krankheit oder Verletzung des Hundes stehen pro Kalenderjahr 3 Fehltage zur Verfügung, welche nicht in Rechnung gestellt werden. Weitere Abwesenheiten sind gemäss Normaltarif zu bezahlen. Nicht verrechenbare Kranktage können nicht als sonstige Abwesenheiten (z.B. Ferien etc.) eingesetzt werden.

Zahlungskonditionen

Der vereinbarte Betreuungsumfang wird jeweils Anfang des Folgemonats via E-Mail in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine Gebühr von CHF 10.00 erhoben.

 

Das Konto bei der UBS AG lautet auf: doggies‘ way, Carmela Benavente, Schneebelistrasse 1, 8048 Zürich, IBAN:CH 1400272272HM1025120.

Kündigung

Das Betreuungsverhältnis oder Teile davon können von beiden Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat jeweils auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündet werden. Wird die Betreuung nach erfolgter Kündigung nicht mehr in Anspruch genommen, so bleibt der Betrag dennoch bis Ende der Kündigungsfrist geschuldet. Nicht verrechenbare Fehltage können nicht zur Verkürzung der Kündigungsfrist eingesetzt werden.

Zeigt ein Hund untragbares Verhalten, nimmt doggies‘ way Kontakt mit dem/der Besitzer/-in auf, um eine Lösung zu finden. In schwerwiegenden Fällen kann das Betreuungsverhältnis vonseiten von doggies’ way mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

Haftung / Versicherung

doggies’ way verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherung des Hundes gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht ist Sache des/der Besitzer/-in. Ereignet sich ein Unfall oder entsteht ein Schaden an Drittpersonen, haftet doggies‘ way nur bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht. In sonstigen Fällen kann der Besitzer haftbar gemacht werden.

doggies’ way verpflichtet sich, übertragene Wohnungsschlüssel mit der nötigen Sorgfalt und ohne Hinweise auf die Zugehörigkeit aufzubewahren. Bei Verlust des Schlüssels haftet doggies’ way.

Bildmaterial

Ohne die schriftliche Ablehnung durch den/die Besitzer/-in ist er/sie, mit der Veröffentlichung von Bildmaterial seines/ihres Hundes durch doggies’ way einverstanden.

Allgemeines

Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem/der Besitzer/-in und doggies‘ way. Sie gelten spätestens bei Auftragserteilung verbindlich anerkannt.

Gerichtsstand ist Zürich.​

 

Zürich, Januar 2023

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